Verbindungsstelle für Kurzfilme

Die Verbindungsstelle der KurzFilmAgentur Hamburg e.V. (KFA) existiert seit dreizehn Jahren. Sie wurde mit Unterstützung des Staatsministers für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturbehörde Hamburg 1996 von der KFA initiiert und von beiden Ministerien finanziert. Zentrale Aufgabe ist die Verbesserung der Markt-
und Verwertungschancen
für Kurzfilme und eine koordiniert wirksame Filmnachwuchsberatung.

Die über Jahre gewachsene Etablierung dieser Institution hat den Bekanntheitsgrad von Kurzfilmen in Deutschland erheblich verbessert. Die Verbindungsstelle profitiert dabei von der Erfahrung und hohen Fachkompetenz der Mitarbeiter der KFA, die seit 1992 mit Unterstützung der Behörde für Kultur, Sport und Medien Hamburg und der FilmFörderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH (FFHSH) wesentliche Aufbauarbeit für die Wahrnehmung und Popularisierung von Kurzfilmen in Deutschland leistet.

Das Hauptaugenmerk richtet sich dabei immer auf die öffentlichkeitswirksame Verbreitung deutscher Kurzfilmproduktionen. Zudem war die KFA maßgeblich an der Gründung der AG Kurzfilm e.V. – Bundesverband deutscher Kurzfilm beteiligt und kooperiert auf vielfältige Weise mit dem Bundesverband – z.B. durch eine aktive Vorstandsarbeit und die Teilnahme an der Zusammenstellung der Filmtitel für den jährlich erscheinenden Katalog “German Short Films”, der illustrativ die Promotion des deutschen Kurzfilms im Ausland und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Kurzfilm in Deutschland unterstützt.

Die Ziele der Arbeit der Verbindungsstelle orientieren sich dabei hauptsächlich am Artikel 1 des Filmförderungsgesetzes. Dies impliziert die Verbesserung der Grundlagen zu einer marktgerechteren, den Bedürfnissen moderner Mediengesellschaften angepassten Auswertung deutscher Kurzfilme und die Verbesserung des Zugangs zu relevanten Informationen für die Produktion von Kurzfilmen des deutschen Filmnachwuchses.